Wofür wir stehen

1971 war das Geburtsjahr unserer Einrichtung

Die Empörung über die Situation im Strafvollzug und die Chancenlosigkeit der Strafentlassenen, die sie als ehrenamtliche Betreuer von Gefangenen erfahren hatten, veranlasste einen Kreis von Juristen, Sozialpädagogen und politisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern um Karola und Ernst Bloch zur Gründung des Vereins  HILFE ZUR SELBSTHILFE e.V. In den darauf folgenden Jahren  initiierte der Verein dann zahlreiche Einrichtungen Sozialer Arbeit, die nach einem Rechtsformwechsel seit 2018 unter dem Dach der Karola-Bloch-Stiftung HILFE ZUR SELBSHILFE versammelt sind.

ZIELSETZUNG

Unsere langjährige Erfahrung aus der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschenen hat uns gelehrt, dass Devianz (abweichendes Verhalten) ein vielschichtiges und widersprüchliches soziales Phänomen darstellt, das sich im Kontext gesellschaftlicher Rahmenbedingungen entwickelt und in der Regel einen Ausdruck unbewältigter Lebenslagen darstellt.

Derartige unbewältigte Lebenslagen können unterschiedlichste Ursachen haben: gesellschaftlich verursachte Probleme wie soziale Deklassierung, Ausgrenzung oder ein benachteiligtes Wohn- und Lebensumfeld können ebenso ausschlaggebend sein wie mangelnde individuelle Möglichkeiten und Fähigkeiten.

Belastete Biographien und psychische Störungen können sie ebenso begünstigen wie inadäquate Selbstbehauptungsstrategien. Länger andauernde Eskalationsprozesse können ebenso von Bedeutung sein wie situativ außer Kontrolle geratene Konflikt- und Affektsituationen.

Infolgedessen sind wir der Überzeugung, dass eine Organisation, die sich ursprünglich als Soziale Initiative gegründet hat, um der Entstehung und Verfestigung von sozialer Benachteiligung, Desintegration und Straffälligkeit entgegenzuwirken, nicht nur durch praktische Straffälligenhilfe, sondern in besonderer Weise durch präventive Angebote wirken muss.

Aus diesem Grund bieten wir mittlerweile auf vielfältige Weise alltagsnahe Hilfen zur Bewältigung schwieriger und gefährdender Lebenslagen an.

AUFGABENSTELLUNG

Um dieses Ziel umsetzen zu können, nimmt HILFE ZUR SELBSTHILFE bewusst unterschiedliche Aufgabenstellungen wahr:

  • als Träger der Jugendhilfe und allgemeiner Sozialer Hilfen sind wir mit unterschiedlichen Beratungs- und Betreuungsangeboten tätig, um Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger und gefährdender Lebenslagen zu bieten. Unser besonderes Augenmerk gilt hierbei Problemkreisen wie soziale Benachteiligung, schwieriges Lebens- und Wohnumfeld sowie Drogengefährdung und -abhängigkeit.
  • als Träger von Ausbildungs- und Beschäftigungshilfen bieten wir arbeitslosen Jugendlichen und Erwachsenen Arbeitsplätze und sozialpädagogische Unterstützung zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung und Qualifizierung
  • als Träger der Straffälligenhilfe bilden wir eine Brücke zwischen dem Strafrechtssystem, den Systemen der sozialen Sicherung und der Gesellschaft, um straffällig gewordene Menschen bei der Bewältigung psychischer und sozialer Probleme sowie dem Aufbau und der Sicherung einer materiellen Existenz zu unterstützen und ihnen Integrationschancen zu eröffnen.
  • als kriminalpolitische Initiative entwickeln wir zum einen konstruktive Reaktionsformen auf Straftaten, um Alternativen zu denjenigen strafrechtlichen Sanktionen zu bieten, welche schädliche, der Integration und Verantwortungsübernahme entgegenstehende Auswirkungen nach sich ziehen. Zum anderen fühlen wir uns in besonderer Weise der Hilfe und Unterstützung für die Opfer von Straftaten verpflichtet. In unserer praktischen Arbeit legen wir daher ein besonderes Gewicht auf Maßnahmen, welche der Schadenswiedergutmachung und Konfliktbeilegung dienen.
  • als sozialpolitische Initiative verankern wir uns im Gemeinwesen, um kritische und gefährdende Lebenslagen nicht nur individuell, sondern auch strukturell entschärfen, reduzieren und wo immer möglich auflösen zu können. Hierzu beteiligen wir uns aktiv an der Entwicklung und Vernetzung kleinräumiger, gemeinde- und stadtteilbezogener Hilfeangebote.
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FACHLICHE HANDLUNGSMAXIMEN

In der praktischen Umsetzung dieser Aufgabenstellungen orientieren wir uns an folgenden fachlichen Handlungsmaximen:

  • Um derart HILFE ZUR SELBSTHILFE zu ermöglichen und sicherzustellen, bedarf es einer aktiven „Politik von unten“. Anwaltsfunktion für Betroffene, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Aktivierung von Selbsthilfepotentialen sind daher selbstverständliche Bestandteile unserer Arbeit
  • Um die Professionalität von HILFE ZUR SELBSTHILFE  abzusichern und nach außen hin transparent zu machen, beteiligen wir uns aktiv an der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung von allgemein anerkannten fachlichen Standards und überprüfen den Stand der Umsetzung in unseren Projekten.
  • HILFE ZUR SELBSTHILFE begreift in diesem Zusammenhang geschlechterdifferenzierendes fachliches Handeln als wichtige Querschnittsaufgabe, welche Gegenstand kontinuierlicher inhaltlicher Auseinandersetzung ist und bei konzeptioneller Planung, Personalentwicklung und der Besetzung von Stellen und Fachgremien entsprechende Berücksichtigung findet.
  • Die Entwicklung innovativer Ansätze ist Teil des Arbeitsauftrags und der Tradition von HILFE ZUR SELBSTHILFE. Hierzu setzen wir uns kontinuierlich mit dem aktuellen Stand der Fachdiskussion auseinander, pflegen enge Kontakte zu Hochschulen und Instituten in der Region und beteiligen uns aktiv am regionalen und überregionalen Erfahrungsaustausch.
  • In diesem Sinne angemessene, adäquate und innovative

    HILFE ZUR SELBSTHILFE zu leisten, erfordert ein hohes Maß an Fachlichkeit und dauernder Reflexion. Wir legen daher großen Wert auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller MitarbeiterInnen, kollegiale Beratung und Supervision. 

  • Dem hohen Grad an Selbständigkeit und Eigenverantwortung in der täglichen Arbeit entsprechen ebenso hohe Anforderungen an die Mitarbeiter/innen von HILFE ZUR SELBSTHILFE hinsichtlich Fachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Innovationsbereitschaft, Kooperationsfähigkeit und Loyalität zu den übergeordneten Vereinszielen.

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ORGANISATORISCHE HANDLUNGSMAXIMEN

Zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen orientieren wir uns an folgenden organisatorischen Leitlinien:
  • HILFE ZUR SELBSTHILFE versteht sich als ein Netzwerk sozialer Hilfen, welches durch einen verbindlichen konzeptionellen und organisatorischen Rahmen die zielgerichtete Arbeit in unterschiedlichen Handlungsfeldern und Arbeitsbereichen gewährleistet.
  •  HILFE ZUR SELBSTHILFE begreift in diesem Zusammenhang geschlechterdifferenzierendes fachliches Handeln als wichtige Querschnittsaufgabe, welche Gegenstand kontinuierlicher inhaltlicher Auseinandersetzung ist und bei konzeptioneller Planung, Personalentwicklung und der Besetzung von Stellen und Fachgremien entsprechende Berücksichtigung findet.
  • Bei der praktischen Umsetzung seiner fachlichen Handlungsmaximen achtet HILFE ZUR SELBSTHILFE auf die Übereinstimmung von Form und Inhalt. Die Entscheidungsfindung innerhalb und zwischen den Entscheidungsebenen erfolgt nach den Prinzipien der Transparenz und der Partizipation. Die Verantwortungs- und Aufgabenverteilung orientiert sich am Grundsatz der Subsidiarität. Die Organisation basiert auf weitgehender Dezentralisierung.